Nachricht
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Gesunde Geschwister von Kindern, die reine Schnupfensymptome haben, können ihre Einrichtung weiterhin besuchen.
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Sobald ein Kind weitere Symptome entwickelt, die auf eine COVID-19-Infektion hinweisen, bleiben auch Geschwisterkinder zur Abklärung zuhause.
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Gleiches sollte natürlich auch bei konkretem Verdacht auf COVID-19 und einer entsprechenden Testung bei einem Kind erfolgen. Wenn Geschwisterkinder einer Quarantäne durch das Gesundheitsamt unterliegen, auch wenn sie selbst keine Symptome zeigen, dürfen sie die Einrichtung selbstverständlich nicht besuchen.