Förderverein


Aktuelle Einladung zur Mitgliederversammlung

Der Förderverein lädt zur Mitgliederversammlung am 24.04.2024 ein. 


 

Der Förderverein der Gemeinschaftsschule Wiesenfeld e.V. ist 1991 in direkter Nachfolge der "Initiative zur Errichtung einer Gesamtschule in Glinde" von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern eingerichtet worden.

Ein wichtiges Ziel unseres gemeinnützigen Vereins ist es, unserer Schule finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, um ihr Aktivitäten und Anschaffungen zu ermöglichen, die im Interesse der Eltern liegen und vom normalen Schuletat nicht finanzierbar wären. Dazu tragen die Mitgliedsbeiträge und auch einmalige Spenden bei.

Wir finanzieren Autorenlesungen, unterstützen Projektwochen und AGs und schaffen zusätzliches Material für alle Fachgebiete an. 
Helfen sie uns, werden Sie Mitglied in unserem Förderverein oder unterstützen Sie uns mit einer Spende. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt € 12,- im Jahr. 

Als gemeinnütziger Verein sind uns auch Spenden jederzeit willkommen. Unsere Bankverbindung lautet:
IBAN: DE77 2006 9177 0000 8063 15

Beitrittserklärungen, Informationen zu unseren Projekten und weitere wichtigen Dokumente finden sie im Downloadbereich.

Vorstand

Ilknur Cirit-Oltmann

1. Vorsitzende

ilknur-cirit-oltmann(at)web.de

Maike Runnebom

stellvertretende Vorsitzende

mrunnebom(at)web.de

Thomas Liebold

Kassenwart

thomasliebold.obk(at)gmail.com


Satzungsauszug

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig. Sinn des Vereins ist es, die Gemeinschaftsschule Wiesenfeld und Ihre Schülerinnen und Schüler zu fördern. Mitglied im Förderverein kann jeder werden.

Der Mindestbeitrag beträgt € 12,- im Jahr. Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift zu Beginn des Schuljahres (Dezember) eingezogen. Andere Zahlungsmöglichkeiten müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden. Familien, die mehr als ein Kind in der GemS Wiesenfeld haben, brauchen nur einen Jahresbeitrag zu entrichten. Wird der Mindestbeitrag von € 12,- bezahlt, ist ein Elternteil stimmberechtigtes Mitglied. Wird der doppelte Beitrag gezahlt, können beide Elternteile stimmberechtigtes Mitglied sein.