Ab dem 1.11.2021 wird eine neue Schulen-Coronaverordnung gelten. Für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule tätige Personen besteht innerhalb des Unterrichtsraumes am eigenen Sitzplatz bzw. konkreten Tätigkeitsort dann keine Maskenpflicht mehr. Diese Aufhebung gilt auch in der Mensa, beim Ausüben von Sport, bei Sitzungen von Schülervertretungen und in den schulrechtlich vorgesehenen Gremien.
Bei Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus gilt eine erweiterte MNB- und Testpflicht von fünf Tagen für die Lerngruppe, diese gilt auch bei einem positiven Schnelltest in der Gruppe.
Alle anderen Regelungen bleiben wie bisher bestehen, dies beinhaltet auch die weiter geltende Testpflicht.